Ein Projekt von Webimat / Webshop FactoryRecherchierter Vergleich · Stand Oktober 2026
Rechtstextefür Online-Shops

Umsetzung im Shop

Die Texte sind erstellt.
Jetzt kommt die Einbindung.

Ein gutes Paket entfaltet seinen Nutzen erst, wenn die passenden Texte an den vorgesehenen Stellen erscheinen und spätere Änderungen dort ankommen.

1. Den tatsächlichen Shop abbilden

Erfasse Produkte, Kundengruppen, Zahlungsarten, Lieferländer und tatsächlich eingesetzte Dienste. Beantworte den Konfigurator anhand dieses Bestands. Setze keine vorsorglichen Häkchen für Tools, die du gar nicht verwendest. Bei unklaren Fragen wende dich an den Anbieter.

Wenn neue Produkte, Kanäle oder Dienste hinzukommen, prüfe die Konfiguration erneut. Ein Rechtsupdate und eine Änderung deines Geschäfts sind zwei unterschiedliche Auslöser.

2. Die passende Anleitung verwenden

Suche die offizielle Anleitung für dein Shopsystem und deine Version. Prüfe, ob eine App, ein Plug-in, ein API-Schlüssel oder eine manuelle Übertragung vorgesehen ist. Beachte mögliche Zusatzkosten oder Voraussetzungen der Shopsoftware.

3. Die Ausgabe als Besucher kontrollieren

Öffne den Shop ohne Administratoranmeldung. Prüfe Desktop und Smartphone. Sind die Links sichtbar und verständlich benannt? Ist der Text vollständig? Überdecken Einblendungen den Zugang? Zeigen Footer, Checkout und weitere vorgesehene Stellen auf die aktuelle Fassung?

Die richtige Platzierung im Bestellprozess und die Übermittlung erforderlicher Informationen können über eine Verlinkung im Footer hinausgehen. Folge dazu der passenden Anbieteranleitung und lasse Besonderheiten bei Bedarf prüfen.

4. Aktualisierung tatsächlich testen

Kontrolliere nach Einrichtung der Schnittstelle die übertragene Fassung und gegebenenfalls den Übertragungsstatus. Bei manueller Pflege dokumentiere, wo jede Textfassung eingesetzt ist, damit bei einem Update keine alte Kopie stehen bleibt.

Übergabe-Checkliste

Technische Pflichten gesondert prüfen

Prüfe neben der Textdarstellung auch die für deinen Shop geltenden technischen Anforderungen, etwa eine Widerrufsfunktion nach § 356a BGB. Ein Textpaket und die technische Umsetzung sind unterschiedliche Leistungen.

§ 356a BGB – Widerrufsfunktion

Aktualität schlägt alte Checklisten

Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Übernimm deshalb keine alte pauschale Empfehlung, weiterhin auf diese Plattform zu verlinken. Weitere Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung sind davon zu unterscheiden.

Quelle: EU-Verordnung 2024/3228 · geprüft am 15.10.2026.

Dies ist eine organisatorische Checkliste. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung deiner konkreten Shopgestaltung.